Die Vegetation der Scharfzähnigen Strahlengriffel (A. arguta) beginnt im zeitigen Frühjahr, im Zentralpolen sogar Ende März. Im April und in der ersten Maihälfte können die Pflanzen durch den Bodenfrost gefährdet werden. Sehr wichtig ist die Wahl des richtigen Standortes (möglichst auf einer Erhebung, am besten von der nördlichen Seite geschützt). Es müssen auch geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ihr Wirkungsgrad hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von der Art, der Stärke und der Dauer von Bodenfrost sowie von den Windverhältnissen. Als wirksame Schutzmaßnahme vor kurzzeitigem und leichtem (bis zu -3/4°C) Strahlungsfrost (Ausstrahlen der Wärme aus dem Boden) gilt die Überkronenberegnung, angeschlossen an eine leistungsstarke Wasserquelle (mind. 30 m3/h/ha). Bei stärkerem Frost oder Windfrost ist eine noch stärkere Wasserquelle notwendig, aber auch dann kann diese Maßnahme die gewünschte Wirkung nicht gewährleisten. Selbst das beste System versagt, wenn es nicht richtig angewendet wird. Die Schutzmaßnahmen sollen zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn die Temperatur noch über dem Gefrierpunkt liegt, und ohne Unterbrechung der Wasserversorgung solange fortgesetzt werden, bis die Temperatur wieder über null Grad gestiegen ist.
Beregnung der Pflanzen beim Bodenfrost im Frühjahr 2017. Schutz auf der Etappe der Blattentfaltung. Foto: Jacek KostrzewaZu Beginn der Vegetationszeit (Sprossen) sind die Kiwibeeren noch relativ frosthart und gegen Bodenfrost von bis zu -2/3°C nicht empfindlich. Dann steigt aber ihre Empfindlichkeit mit jedem Tag deutlich. In der Phase der Blattentfaltung reagieren die Pflanzen schon auf die Temperatur von 0°C. Auch die Frostschutzberegnung ist zu Beginn der Vegetationsperiode (kleine Sprosse oder Triebe) wirksamer als dann, wenn die Sträucher schon längere Triebe und Blätter haben (die zarten Triebe brechen oft unter dem Eis).
Beregnung der Pflanzen beim Bodenfrost im Frühjahr 2017. Schutz auf der Etappe der Blattentfaltung. Foto: Karol Konopka, MiniKiwi Farm Sp. z o.o.Im Frühjahr 2017 trat mehrmals strenger Bodenfrost auf. Das kommt in Polen selten vor, das letzte Mal im Jahre 2007. Die Ökologen prognostizieren aber, dass es im Zusammenhang mit dem Klimawechsel öfter mit strengem Bodenfrost zu rechnen wird. In Polen wurde in diesem Frühjahr Advektivfrost am 19./20. April (bis zu -9°C im Osten und nur ca. 0°C im Südwesten) und dann am 9/10 Mai (bis zu -4°C) verzeichnet. Nicht alle Regionen Polens waren von so strengem Bodenfrost betroffen. Im April wurden insbesondere die Gebiete vom Ost-, Zentral- und Südostpolen und im Mai vor allem das Zentral- und Nordostenpolen durch Bodenfrost heimgesucht, der große Schäden im Obstbau angerichtet hat. Am meisten betroffen waren Süß- und Sauerkirsch- sowie Apfelbäume. Auch die Kiwibeeren haben je nach Region unter dem Bodenfrost gelitten. Der Wirkungsgrad der fortgeschrittenen Schutzmaßnahmen variierte ebenfalls abhängig von den lokalen Wetterverhältnissen (Froststärke und Wind).
Beregnung der Pflanzen beim Bodenfrost im Frühjahr 2017. Schutz auf der Etappe der Blattentfaltung.
Foto: Karol Konopka, MiniKiwi Farm Sp. z o.o.
Der erste strenge Bodenfrost hat im April die Kiwibeeren in der Phase der Knospenentfaltung (Zentral- und Nordpolen) bzw. der Blattentfaltung (im Süden und Südwesten) betroffen. Im Westpolen war der Bodenfrost von starkem Wind begleitet, der die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erschwert hat. Auf einer bodenfrostgeschützten Anbaufläche im Zentralpolen sanken die Temperaturen in zwei nacheinander folgenden Nächten auf -5,5°C bzw. -3,5°C. Bei relativ ruhigem Wetter und eingeschalteter Frostschutzberegnung konnten die Pflanzen der Sorte ‘Geneva’ fast vollkommen vor dem Bodenfrost geschützt werden. Die Sorte ‘Weiki’ wurde dagegen zu 60-70% geschädigt (unterschiedliche Bodenfrostempfindlichkeit dieser Sorten). Bei einer Temperatur von -3,5°C und starkem Wind hat die Frostschutzberegnungsanlage in demselben Zeitraum die Plantage „MiniKiwi Farm“ bei Wolsztyn zu 50% geschont. Der starke Wind behinderte eine gleichmäßige Beregnung der Sträucher. Auf der Plantage in Pyzdry (Großpolen) konnte die Frostschutzberegnung bei einer Temperatur von bis zu -1,5°C und windlosem Wetter die Sträucher vollkommen schützen. Im Raum Wrocław und Łódź wurden im April keine Temperaturen unter Gefrierpunkt verzeichnet und die jungen Kiwibeeren-Plantagen sind nicht geschädigt worden, auch wenn sie noch nicht mit den Anlagen der Frostschutzberegnung ausgerüstet waren. Selbst bei strengem Bodenfrost im April können die Kiwibeeren bei günstigen Wetterverhältnissen geschont werden, wenn eine wirksame Frostschutzberegnung verfügbar ist. Im Mai, als die Wachstumsphase der Sträucher auf den meisten Anbauflächen schon fortgeschritten war, hatte der Bodenfrost größere Schäden angerichtet. Trotz einer leistungsfähigen Frostschutzberegnung wurden auf einer Plantage im Zentralpolen wesentliche Schäden an der Sorte ‘Geneva’ und noch stärkere an der Sorte ‘Weiki’ verzeichnet. Trotz dieser gravierenden Schäden wird auf dieser Anbaufläche ein Ertrag von zirka 20% des Ertrags in den Vorjahren erwartet. Starke Bodenfrostschäden erlitten im Mai die Pflanzen im Raum Łódź und etwas geringere in Wolsztyn. Geschont wurden die Anbauflächen in Pyzdry und im Raum Wrocław. Auf den anderen Plantagen, die noch über keine Frostschutzberegnung verfügen, sind fast alle jungen Sprosse durch Bodenfrost im April und Mai vollkommen geschädigt worden.
Beregnung der Pflanzen beim Bodenfrost im Frühjahr 2017. Schutz auf der Etappe der Blattentfaltung.Foto: Karol Konopka, MiniKiwi Farm Sp. z o.o.
Die Sträucher der Kiwibeeren, auch wenn sie stark geschädigt sind, können sich meistens gut regenerieren. Wichtig ist, dass in der zweiten Maihälfte, wenn keine Bodenfrostgefahr mehr besteht, für eine ausreichende Bodenfeuchte gesorgt wird, um die Regenerierung der Pflanzen zu fördern. Aus zirka der Hälfte der Triebknospen treiben junge Sprosse und die anderen Knospen ruhen. Erst wenn im Frühjahr Bodenfrost auftritt und die meisten Sprosse geschädigt werden, regenerieren sich die Kiwibeeren aus den ruhenden Knospen, aus denen ca. 1 bis 2 Wochen nach der Schädigung (je nach Wetter) neue Sprosse treiben. Leider sind aber diese Sprosse meistens fruchtlos, so dass in dem vom Bodenfrost betroffenen Jahr kein Ertrag zu erwarten ist. Die größte Gefahr für die Pflanzen ist ein lange andauernder strenger Bodenfrost zum Zeitpunkt, wenn sich aus den ruhenden Knospen Sprosse schon entwickelt haben. Sträucher, die dann durch den Bodenfrost geschädigt werden, können sich nur schwer regenerieren. Insbesondere betrifft das junge Sträucher, die erst vor einem Jahr oder – noch schlimmer – direkt vor dem Bodenfrost gepflanzt worden sind (daher wird empfohlen, die Kiwibeeren im Frühjahr erst dann zu pflanzen, wenn keine Bodenfrostgefahr mehr besteht). Ältere Pflanzen, die schon verholzt sind, verkraften den Bodenfrost besser. Junge Pflanzen, die sich nach dem Schaden nicht gefangen haben und abgestorben sind, sollen durch neue Pflanzen ersetzt werden. Die zweite Bodenfrostwelle im Frühjahr 2017 kam glücklicherweise zu einem Zeitpunkt, in dem sich erst die ersten Sprosse aus den ruhenden Knospen entwickelt haben und die Knospen noch recht frosthart waren.
Die besondere Anfälligkeit der Kiwibeeren für Bodenfrost im Frühjahr ist eine große Herausforderung für die Produzenten. Mit geeigneten aktiven Schutzmaßnahmen können die Pflanzen in vielen Fällen wirksam geschützt werden, insbesondere wenn durch passive Schutzmaßnahmen begleitet werden (sorgfältige Wahl des Plantagestandortes, Windschutz im Frühjahr usw.). Die potentiellen Produzenten sollten auch andere Schutztechniken testen, z.B. die Lufterwärmung oder Stärkung der Pflanzen mit chemischen Mitteln, um die besten Maßnahmen für den betroffenen Standort zu ermitteln.
Beregnung der Pflanzen beim Bodenfrost im Frühjahr 2017. Schutz auf der Etappe der Blattentfaltung.
Foto: Karol Konopka, MiniKiwi Farm Sp. z o.o.